Die Psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB)

Psychische Erkrankungen nehmen zu

Stress, Mobbing und psychische Fehlbelastungen bei der Arbeit stellen häufig den Berufsalltag im Erleben vieler Mitarbeiter dar. Die Folge davon ist ein deutlicher Anstieg an krankheitsbedingten Fehltagen, Burnout und Frühverrentungen. Erweitern Sie Ihr Gesundheitsmanagement daher zusätzlich um Angebote zum Mitarbeiter-Coaching, Executive-Coaching oder Strategie-Intensiv-Coaching (SIC).

Eine weitere Antwort darauf ist die gesetzliche Verpflichtung aller Arbeitgeber auf Basis einer Analyse der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, ob strukturelle Fehlbelastungen vorhanden sind und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Beseitigung erforderlich sind (vgl. § 5 ArbSchG). Seit dem 01.01.2014 sind neben den physischen Gefahren auch psychische Belastungen der Arbeit in einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen (vgl. § 5 ArbSchG, Ziffer 6). Der psychischen Aspekte für den Arbeitsschutz wird hierdurch durch dem Gesetzgeber eine deutlich hervorgehobenen Bedeutung verliehen. Unter psychischer Belastung versteht man die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Arbeitnehmer zukommen und psychisch auf ihn einwirken.

Eine weitere Verschärfung hat der Gesetzgeber mit der Änderung der Arbeitsstättenverordnung vom 2. Dezember 2016 (vgl. ArbStättV § 3.1) geschaffen. Der Arbeitgeber hat „alle möglichen Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten zu beurteilen und dabei die Auswirkungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe in der Arbeitsstätte zu berücksichtigen“ . Auf dieser Basis hat der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der psychischen Gefährdungsbeurteilung „Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit (…) festzulegen“.

Eine Umsetzung verzögert sich

In vielen Betrieben wird dieser gesetzlichen Vorgabe nur sehr schleppend nachgegangen. Unklarheiten über die Untersuchungsmethoden, Begrifflichkeiten, sowie über das generelle Vorgehen im eigenen Unternehmen sind noch immer weit verbreitet.

Dabei unterstützt eine gut gestaltete, betriebsspezifisch umgesetzte und in der Wirksamkeit kontrollierte Gefährdungsbeurteilung Sie in Ihrem Anliegen Veränderungen in der Arbeitswelt angemessen zu begegnen und Ihre Organisation kontinuierlich zu entwickeln und zu verbessern.

Gesteigert werden können mittels einer gut durchgeführten Analyse

  • Zufriedenheit,
  • Motivation,
  • Leistungsfähigkeit,
  • Arbeitsqualität
  • und Gesundheit

Ihre Mitarbeiter. Machen Sie aus der Verpflichtung einen Gewinn für Ihr Unternehmen. Eine psychische Gefährdungsbeurteilung ist zudem eine gute Gelegenheit Ihren Arbeitsplatz in Zeiten des Fachkräftemangels für potentielle neue Mitarbeiter attraktiver zu machen.

 

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