Jeder Mensch, egal ob Führungskraft oder Mitarbeiter, kann in eine Lebenskrise geraten, aus der alleine nur sehr schwer ein Ausweg zu finden ist.
Diese Krisen können zu Burnout, bzw. schweren seelischen Belastungen führen. Die Folge ist zunächst ein eingeschränktes Handlungspotential und im Weiteren kann dies zu längerer Krankheit, Eigen- und Fremdgefährdung oder sogar zu kompletter Arbeitsunfähigkeit führen. Lebensfreude und Lebensqualität nehmen im gleichen Maße ab.
Das deutsche Arbeitsschutzgesetz §5 verpflichtet Arbeitgeber/-innen explizit dazu, bei der Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen zu berücksichtigen. Andernfalls können Haftungs– und Schadensersatzansprüche drohen.
- Gemäß aktuellen ISO EN 9001:2015 und OHSAS Richtlinien müssen im Rahmen von Gefährdungsanalysen u. a. psychische Belastungen Berücksichtigung finden und ggf. Maßnahmen ergriffen werden.
In diesem Sinne haben das Gesundheitsmanagement und entsprechende Präventionen deutlich an Bedeutung gewonnen.