Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs

Sollten Sie selbst Betroffene oder Betroffener sein, kann dieser Text Sie belasten und ungewünschte seelische Reaktionen auslösen. Sollten diese auftreten, suchen Sie bitte professionelle Unterstützung auf. Sie können mich gerne anrufen oder eine Email schreiben .

Ein sexueller Missbrauch ist eine schwere körperliche und seelische Verletzung und eine Straftat. Der Missbrauch kann sowohl Mädchen als auch Jungen betreffen und bleibt oft über Jahre unentdeckt. Selbst Opfern gelingt es, die schrecklichen Erinnerungen über Jahre hinweg im Unterbewusstseins zu vergraben. Dies geschieht als gesunder Selbstschutz, um das seelische Gleichgewicht zu wahren. Doch Angst, Ekel, Wut und sogar Schuldgefühle bleiben meist als Last auf der Seele. Manchmal dringen diese Gefühle dennoch in unser Bewusstsein. Sie können sich äußern als Flashbacks, als Depression, generelle Angstzustände oder Beziehungsunfähigkeit. Der Bezug zur Ursache ist selbst den Betroffenen meist nicht klar.

Die Aufarbeitung einer Missbrauchserfahrung als Erwachsener ist ein sehr individueller Prozess. Doch gibt es ein paar häufig anzutreffende Gemeinsamkeiten oder Phasen, die auch parallel verlaufen können:   

Phase 1 – Die Tat

Häufig stammt der Täter oder die Täterin aus dem direkten sozialen oder familiären Umfeld. Es kommt zu einem gefährlichen Familiengeheimnis. Eine Offenlegung des sexuellen Missbrauchs in der Kindheit wird meist aus Scham und Angst vermieden. Ungerechtfertigte Schuldgefühle kommen hinzu, denn Opfer glauben ungerechtfertigter Weise, häufig selbst etwas zum Missbrauch beigetragen zu haben. Zudem üben die Täter heftigen psychischen Druck aus, um die Tat zu vertuschen. Trotz aller Versuche das Geheimnisse zu hüten, gibt es oft Hinweise im Verhalten der Familie.

Phase 2 – Symptomentwicklung

Eine Symptomentwicklung psychisch bedingter somatische Störungen kann unter Umständen erst Jahre später erfolgen. Ursache ist häufig eine multiple postraumatische Belastungsreaktion (PTBS). Nicht selten kommt es zu körperlichen Beschwerden, wie z.B. chronischer Blasenentzündung oder häufigen Kopf- oder Verspannungsschmerzen. Essstörungen wie Magersucht oder Bulimie können sich einstellen genauso wie Angststörungen oder Depressionen. Auch viele Sexualstörungen können ihre Ursache in einer Missbrauchserfahrung haben. Hierbei ist es wichtig zu erwähnen, dass die Symptome allein noch keinen schlüssigen Hinweis auf eine Missbrauchserfahrung darstellen.

Phase 3 – Einstieg in den Selbsthilfeprozess

Bedingt durch den immer höher werdenden Leidensdruck aufgrund psychischer oder/und physischer Symptome beginnt ein Selbsthilfeprozesse, der mit professioneller therapeutischer Unterstützung einhergeht. Die Ursache für die wahrgenommenen Symptome zu finden gleicht einer Detektivsuche durch die eigene Seele und die eigenen biografischen Erfahrungen.

Phase 4 – Therapeutische Aufarbeitung

Erinnerung des sexuellen Missbrauchs kommen auf, begleitet von Symptomen des posttraumatischen Belastungssyndroms (PTBS). Bilder, kurze Flashbacks, Gerüche oder auch Geräusche werden mit dem eigenen Erlebten in Verbindung gebracht. Anfängliche Zweifel, ob die Erinnerungen reale Begebenheiten darstellen sind häufig Teil des therapeutischen Prozesses. Systemische Aufstellungsarbeiten oder verschiedene Traumatherapien wie z.B. IoPT (Identitätsorientierte Psychotherapie), PITT (Psychodynamische Imaginative Trauma Therapie) oder auch EMDR können hierbei unterstützen. Die Phasen einer Traumatherapie sind dabei häufig 1. Stabilisierungsphase, 2. Traumakonfrontation, 3. Stabilisierung und 4. Integration. 

Phase 5 – Abwägung einer Offenlegung

Steigt die Sicherheit, dass eine Missbrauchserfahrung stattgefunden hat beginnt ein Prozess der Abwägung einer Offenlegung und eventuelle Konfrontation der Täter, sofern Sie noch leben. Strafrechtlich kann ein sexueller Missbrauch auch noch nach Jahren verfolgt werden. Aufgrund des jungen Alters der Opfer hat der Gesetzgeber im Sexualstrafrecht besondere Regelungen zur Verjährung getroffen. Die Verjährung beginnt daher erst ab dem 21. Lebensjahr zu laufen. Somit verjähren die meisten Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern frühestens mit dem 31. Lebensjahr des Opfers, in vielen Fällen noch später.

Für eine Offenlegung kommt erschwerend hinzu, dass die Beweislage oft sehr dünn und schwierig ist. Meist steht Aussage gegen Aussage und auch in der eigenen Familie ist es in der Regel schwer Unterstützung zu finden. Grund hierfür ist eine Vermeidung der eigenen Auseinandersetzung mit dem Geschehen und ein Angst vor der Konfrontation mit der eigenen Schuld. Insbesondere wenn der eigene Ehepartner als Täter oder Täterin benannt wird.

Phase 6 – Prozess der Offenlegung

In jedem Fall ist es hilfreich sich im sozialen oder professionellen therapeutischen Umfeld vor einer Offenlegung Unterstützung zu suchen. Eine zeitgleiche Konfrontation aller Familienmitglieder ist äußerst problematisch. Vor allem da Anfangs den Erinnerungen oft nicht geglaubt wird und Ablehnung die erste Reaktion sei kann. Diese Ablehnung kann bis zur Androhung oder Ausübung körperlicher Gewalt gehen. Suchen Sie sich daher Verbündete, denen Sie ihre Erfahrung im direkten Gespräch anvertrauen können und die bei der weiteren Offenlegung an Ihrer Seite stehen können.

Haben Sie hierzu weitere Fragen oder sind Sie interessiert? Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme per Telefon oder auch per Email.

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